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Bremsen & Bremsproben
Zitat aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordung (EBO):
§ 23
Bremsen
(1)
Die Fahrzeuge - ausgenommen Kleinlokomotiven - müssen mit durchgehender selbsttätiger
Bremse ausgerüstet sein.
Diese muß in beliebiger Reihung mit den Bremsbauarten derjenigen Bahnen zusammenarbeiten, auf deren Strecken die Fahrzeuge übergehen.
Für eine beschränkte Anzahl von Güterwagen genügt das Ausrüsten mit Bremsleitung.
(2)
Eine durchgehende Bremse ist selbsttätig, wenn sie bei jeder unbeabsichtigten Unterbrechung der
Bremsleitung wirksam wird.
(3)
Fahrzeuge, in denen Personen befördert werden, müssen leicht sichtbare und erreichbare Notbremsgriffe
haben, durch die eine Notbremsung eingeleitet werden kann.
Die Notbremseinrichtung darf so beschaffen sein, daß eine eingeleitete Notbremsung aufgehoben werden kann.
Bei Stadtschnellbahnfahrzeugen ist es zulässig, daß die Betätigung eines Notbremsgriffes außerhalb von Bahnsteigbereichen nur eine Anzeige im Führerraum
auslöst.
(4)
Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen eine Handbremse oder eine sich selbst feststellende
Bremse (zum Beispiel Federspeicherbremse) haben.
Bei Kleinlokomotiven genügt eine in der Bremsstellung feststellbare Fußbremse.
(5)
Die Wagen müssen in genügender Anzahl mit Handbremsen ausgerüstet sein.
![Bild: TF-Ausbildung.de / S. Thater](Grafiken/kugelgriff.png)
Einstellen der Bremse (allgemein):
An den Fahrzeugen müssen Sie in der Regel die Bremsstellung einstellen, die
- im Fahrplan -
- im Lr-Verzeichnis -
oder in der
- Fahrplanmitteilung -
angegeben ist. Handelt es sich um eine Triebfahrzeugfahrt (Tfzf), muss die wirksamste Bremsstellung eingestellt werden.
Hinweis:
Kann oder darf (weil nicht wirksam) die angegeben Bremsstellung nicht eingestellt werden, müssen Sie die wirksamere Bremsstellung einstellen.
Ist dies nicht möglich, ist die weniger wirksame Bremsstellung einzustellen.
Bremsen einstellen:
![](Links/bremsgzlink.png)
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Güterzüge
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![](Links/bremsrzlink.png)
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Reisezüge
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Bremsproben:
![](Links/bremsprobegzlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Güterzügen in Bremsstellung G oder P
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![](Links/bremsprobegzlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Güterzügen in Bremsstellung R oder mit ep-Bremse
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![](Links/bremsproberzprlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Reisezügen in Bremsstellung P oder R
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![](Links/bremsproberzlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Reisezügen in Bremsstellung R + Mg
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![](Links/bremsproberzlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Reisezügen in Bremsstellung P oder R und mit NBÜ/ep-Bremse (System DB)
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![](Links/bremsproberzlink.png)
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Volle Bremsprobe
an lokbespannten Reisezügen in Bremsstellung R + Mg und mit NBÜ/ep-Bremse (System DB)
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