Der Triebfahrzeugführer führt die Fahrten durch. Er fährt den Zug, übernimmt die Fahrwegbeobachtung,
überwacht und regelt die Fahrgeschwindigkeiten, beobachtet Signale, Bahnübergänge und die Oberleitung. Er hat die Verantwortung für
mehrere Hundert Reisende, millionenteure Fracht und Fahrzeuge. Und auch bei neuester Technik gilt: Ein Lokführer fährt den Zug selbst!
Als offizielle Bezeichnungen kommen zumeist "Triebfahrzeugführer" (Tf) oder neuerdings "Eisenbahnfahrzeugführer" (Eff) zum Einsatz.
Ursprünglich mussten Triebfahrzeugführer, die Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen führen, mindestens 21 Jahre alt sein.
Ein Einsatz jüngerer Triebfahrzeugführer erforderte eine Sondergenehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) und war mit Einschränkungen verbunden.
Mit Einführung des EU-Führerscheins wurde das Mindestalter auf 20 Jahre herabgesetzt (TFS §5, Absatz (1)).
Ein Einsatz ab 18 Jahren ist mit einem gesonderten psychologischen Gutachten möglich (TFS §5).
Ein Triebfahrzeugführer kann (muss aber nicht!) auch gleichzeitig der Zugführer sein. Näheres hier: