Fahrt ins Gegengleis mit Gegengleisanzeiger (Zs 6) als Formsignal und
Ersatzsignal (Zs 1) oder Vorsichtsignal (Zs 7)

 
Bei einem Signal mit Formsignal Zs 6 gibt es eine kleine Besonderheit.
Ist dieses Signal gestört, so kann auch auf Ersatzsignal (Zs 1) oder Vorsichtsignal (Zs 7) ins Gegengleis gefahren werden.
 
Warum?
 
Wenn wir auch hier wieder das Befahren des Gegengleises in den drei Teilen betrachten ist alles gegeben.
 
1.
Die Ausfahrt aus dem Bahnhof.

Durch das Zs 1 oder Zs 7. Es erlaubt die Vorbeifahrt am Signal Hp 0 oder gestörten Lichthauptsignal.
2.
Der Auftrag das Gegengleis zu befahren.

Durch das Formsignal Zs 6. Anders als Beim Lichtsignal ist dies ja nicht an einen Fahrtbegriff des Signals gekuppelt.
Das Formsignal gilt auch im Störfall.
3.
Die Einfahrt in den anderen Bahnhof.

Diese kann ganz normal auf H/V-Signalisierung erfolgen.
 

Die farbigen Gleise verdeutlichen die Geschwindigkeiten.
 
Ausfahrt aus dem Bahnhof mit max. 40 km/h (grüne Linie).
Hat die Letzte Achse die letzte Weiche im Fahrweg verlassen darf Fahrplangeschwindigkeit gefahren werden (gelbe Linie).
Einfahrt in den Bahnhof (rote Linie) erfolgt mit Fahrtstellung des Hauptsignals. Ersatzaufträge sind möglich!
 
 
Hinweis zum Vorsichtsignal (Zs 7):
Hier gilt das fahren auf Sicht wie gewohnt bis 400 Meter hinter das nächste fahrtzeigende Hauptsignal!

Hier als Originalbeispiel. Ein Kombinationssignal mit Formsignal Zs 6 und Zs 1: