Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8) als Rückfallebene für Gegengleisanzeiger (Zs 6)
 
Das geht nicht? Oh doch!

 

 

Auf einer Strecke, auf der das Fahren mit Gegengleisanzeiger Zs 6 eingerichtet ist, ist es zulässig auch das Signal Zs 8 zu zeigen.
Die Ausrüstung mit Zs 6 ist sogar mittlerweile zwingend erforderlich, damit ein Zs 8 neu angewendet werden darf. Die Verwendung eines alten Zs 8
in Form von drei weißen Lichtern in Form eines A, inkl. der betreffenden Ausrüstung am Gegengleis, ist neu nicht mehr einzurichten.
Die Betriebsverfahren sind somit nicht mehr strickt gertennt.

Diese Ausrüstung ist natürlich nur möglich, wenn das Lichtsignal Zs 6 / Zs 8 am Hauptsignal befestigt ist.
Bei alleinstehenden Lichtsignalen Zs 6 am Fahrweg ist dies logischerweise nicht möglich.

Ein Beispiel für diese Ausrüstung ist der Bahnhof Jübek in Schleswig-Holstein.
Fahrten auf dem Gegengleis in Richtung Flensburg-Weiche können sowohl auf Zs 6 oder Zs 8 erfolgen.

Der Regelfall bei Überleitung mit Zs 6 ins Gegengleis:

 

Selbe Situation, diesmal mit Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8):

 



Die Grundlage für dieses Verfahren findet sich im Regelwerk von DB Netz.
Ril. 819.0204, Abschnitt 8, Absatz (3).

Erstellung und Grafiken:
Sven Thater