Gleisabschlüsse und Kopfbahnhöfe
Gleisabschlüsse:
Gleisabschlüsse wie Prellböcke kennt jeder. Doch welches Signal muss auf welchen Prellbock?
Hier muss man betrachten, wie auf diesen Prellbock zugefahren wird. Endet an diesem Prellbock eine Zugfahrstraße,
ist auf ihm die Schutzhalttafel (Signal Sh 2) aufgestellt. Sie stellt für einen einfahrenden Zug das Zielsignal dar. Quasi wie zB. ein Ausfahrsignal.
Auf Nebengleisen kann auf dem Prellbock allerdings auch das Signal "Sh 0" als Formsignal angebracht sein.
Kopfbahnhöfe:
Kopfbahnhöfe enden in Stumpfgleisen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Kopfbahnhof aufgebaut sein kann...
(1)
Einfahrt erfolgt mit Fahrtbegriff des Hauptsignals. Wichtig jedoch: Der Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) mit Kennziffer "3".
Da hinter dem Zielsignal (Schutzhalttafel auf dem Prellbock) logischerweise kein Durchrutschweg vorhanden ist, darf mit maximal 30 km/h eingefahren werden.
(2)
Hier ist der Bereich zwischen Einfahrsignal und Prellbock so groß, dass man den Zug nicht unnötig lange allzu langsam fahren lassen möchte.
Hier befindet sich auf dem Einfahrsignal kein Zusatzanzeiger. Die 30 km/h werden durch einen alleinstehenden Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) vor dem Bahnsteig signalisiert.
Am Mast des Einfahrsignals befindet sich allerdings ein Vorsignal, welches "Halt erwarten" signalisiert.
(3)
In diesem Fall existiert wirklich ein "richtiges" Signal als Zielsignal. Da hier ein Durchrutschweg vorhanden ist, muss nicht mit 30 km/h eingefahren werden.
Hier können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden.
Achtung Ausnahmen...
In der Regel darf in ein Stumpfgleis mit maximal 30 km/h eingefahren werden. In den neuen Bundesländern ist dies anders.
Dort können Einfahrgeschwindigkeiten von bis zu 40 km/h in ein Stumpfgleis zugelassen sein. Beispiele sind etwa Dresden oder Leipzig.
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