Wagenmeister (Wgm)

Wagenmeister stellen die Verkehrstauglichkeit und Betriebssicherheit an Fahrzeugen und/oder kompletten Zügen fest. Dabei führt er tiefgehende
technische Untersuchungen durch. Auch das Durchführen von Bremsproben gehört zu den Aufgaben. Bei seinen Untersuchungen muss er eigenständig
bei Schäden entscheiden, ob ein Fahrzeug bei einem Mangel im Zug verbleiben kann oder ob es umgehend ausgesetzt und einer Werkstatt zugeführt
werden muss. Im Gegensatz zu den augenscheinlichen Prüfungen eines Wagenprüfers, kann der Wagenmeister genauere Untersuchungen wie zum Beispiel
Wagenuntersuchungen, Wagensonderuntersuchungen und Lauffähigkeitsuntersuchungen durchführen. Für diese Arbeiten stehen ihm auch besondere Werkzeuge
zur Verfügung. Kleinere Reparaturen (z.B. fehelnde Splinte oder Tausch von Bremsbelägen) kann er selbst durchführen.


 
Wagenmeister sind im Personen- und Güterverkehr eingesetzt. Unterteilt in "Wagenmeister G" und "Wagenmeister P".
Die Aufgaben unterscheiden sich nur leicht.

Beispiele für festgestellte Mängel an Fahrzeugen: