Langsamfahrstellen
 
Langsamfahrstellen sind oft nervig und verursachen meistens nicht unerhebliche Verspätungen, aber dennoch sind sie notwendig!
Sie werden zum Beispiel aufgrund von Mängeln an der Infrastruktur oder zum Schutz von Arbeitern in Baustellen eingerichtet.
Unterteilt werden sie in vorübergehende und dauerhafte Langsamfahrstellen.

Wo liegen dort jetzt die Unterschiede?

Vorübergehende Langsamfahrstellen
werden kurzfristig eingerichtet, weil zum Beispiel ein Mangel an der Infrastruktur festgestellt wurde.
Sie werden mit den Signalen Lf1, Lf2, Lf1/2 und Lf3 signalisiert.


Genaue Signalbedeutung entnehmen sie bitte dem Signalbuch-Online.
Das gelb hinterlegte Signal (Lf1/2) ist nur im DV-Bereich zu finden!

Bekanntgegeben werden die vorübergehenden Langsamfahrstellen in der "La",
der "Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderer Besonderheiten".

Wird eine La eingerichtet, um Arbeiter im Nachbargleis zu schützen, so beträgt die größte zulässige Geschwindigkeit am befahrenen Gleis 120 km/h.

Dauerhafte Langsamfahrstellen
sind mit in den Fahrplan eingearbeitet, da sie (wie der Name schon sagt) dauerhaft eingerichtet sind.
Sie werden mit den Signalen Lf4, Lf5 oder Lf6 und Lf7 gekennzeichnet.


Genaue Signalbedeutung entnehmen sie bitte dem Signalbuch-Online.
Die gelb hinterlegten Signale sind nur im DV-Bereich zu finden!

Das Ende einer dauerhaften Langsamfahrstelle ist im Fahrplan genannt.
Auch ist eine Geschwindigkeitsheraufsetzung durch ein erneutes alleinstehendes Signal Lf7 möglich.




Beispiele für vorübergehende Langsamfahrstellen:
Beachten Sie: Dies sind nur Auszüge aus den Möglichkeiten!

Beispiel 1:
herkömmliche Langsamfahrstelle




Beispiel 2:
mit Richtungspfeil



Hier befindet sich auf dem Signal Lf1 ein Richtungspfeil.
Die vorübergehende Langsamfahrstelle gilt nur für das nach rechts abzweigende Gleis.



Beispiel 3:
mit Richtungspfeil und Zuordnungstafel



Beachten Sie:
Der Richtungspfeil zeigt an, für welchen Abzweig das betreffende Signal (und somit die La) gilt.
Die Zuordnungstafel zeigt an, für welches Gleis das betreffende Signal Gültigkeit hat.



Beispiel 4:
Fahrten beginnen oder werden zwischen Signal Lf1 und Lf2 fortgesetzt


Wenn Züge hinter dem Signal Lf1 beginnen oder die Fahrt fortsetzen können, ist das Signal Lf1 dort wiederholt.
Jedoch OHNE gelbe Lichter!



Beispiel 5:
einmündender Gleisabschnitt mit niedrigerer Geschwindigkeit


Das Signal Lf1 wird auch hinter der letzten Weiche im Fahrweg wiederholt wie in Beispiel 4,
wenn aus dem einmündenden Abschnitt mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als in der La zu fahren ist gefahren wird.
Würde ab dem Signal in dem Beispiel eine Geschwindigkeit von 80 km/h zugelassen sein, dann wäre diese Signalisierung nicht zulässig.



Beispiel 6:
aufeinanderfolgende Langsamfahrstellen / Besonderheiten

Innerhalb einer La folgt eine weitere La mit einer niedrigeren Geschwindigkeit:


Sollte der Bremsweg für die zweite La nicht ausreichen, wird der Beginn der ersten La nach vorne verschoben (gestrichelte Linie).




Innerhalb einer La folgt eine weitere La mit einer höheren Geschwindigkeit:






Beispiel 7:
Befehl / Langsamfahrstelle nicht signalisiert

Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle spontan eingerichtet und ist noch nicht signalisiert, erhält der Triebfahrzeugführer einen schriftlichen Befehl 12.
In diesem wird ihm die genaue Geschwindigkeit, genauer Beginn und Ende, sowie der Grund für die La mitgeteilt.


(siehe eingerahmte Bereiche)

Des Weiteren erhält er im Befehl 14 den Zusatz:
"Lf-Signale fehlen."






Beispiel 8:
vorübergehende Langsamfahrstelle vorzeitig ungültig

Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle vor dem in der "La" bekanntgegebenen Ende aufgehoben,
so werden die Signale nicht einfach abgebaut. Die Signale Lf2 und Lf3 werden entfernt,
das Signal Lf1 wird jedoch durchkreuzt und bleibt an der Strecke stehen.



Warum?
Der Triebfahrzeugführer wurde in der "La" über diese Langsamfahrstelle unterrichtet.
In der "La" ist auch angegeben, von wann bis wann die Langsamfahrstelle eingerichtet ist.
Wird diese Langsamfahrstelle nun vorzeitig ungültig, darf sie nicht einfach entfernt werden.
Jetzt wird der Triebfahrzeugführer durch das durchkreuzte Signal Lf1 auf die nun nicht mehr gültige La hingewiesen.




Beispiel 9:
vorübergehende Langsamfahrstelle / Sichteinschränkung an Bü

Wird auf Grund einer vorübergehenden Sichteinschränkung an einem Bahnübergang eine La-Stelle erforderlich,
dann besteht die Möglichkeit, dass die Geschwindigkeit bereits erhöht werden darf, wenn das führende Fahrzeug die Straßenmitte erreicht hat.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn am Signal Lf 3 eine Zusatztafel mit der Aufschrift "BÜ" angebracht ist UND in der La ein entsprechender "BÜ" Eintrag vorhanden ist.









Beispiele für dauerhafte Langsamfahrstellen:
Beachten Sie: Dies sind nur Auszüge aus den Möglichkeiten!

Die Anwendung von Richtungs- und Zuordnungspfeilen ist wie bei den vorübergehenden La-Stellen (siehe oben).

Beispiel 1:
herkömmliche Langsamfahrstelle





Beispiel 2:
Vorsignal - Hauptsignal

Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt ab dem zugehörigen Hauptsignal:





Beispiel 3:
Bahnübergang

Ist das Signal Lf7 mit einem Zusatzschild "Bü" ausgestattet,
dann darf die Fahrplangeschwindigkeit mit erreichen der Bü-Mitte wieder aufgenommen werden:




Bis zur Bü-Mitte muss in diesem Beispiel mit 20 km/h gefahren werden.
Auf die 70 km/h darf beschleunigt werden, wenn das führende Fahrzeug die Bü-Mitte erreicht hat.




Wo in Ausnahmefällen vor dem Befahren eines nicht technisch gesicherten Bü zu halten ist, zeigt das Signal Lf4 die Kennziffer "0":



In diesem Fall ist stets das Signal Lf5 aufgestellt, es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist.