Lokrangierführer (Lrf)


 
Ein Lokrangierführer führt sein Triebfahrzeug überwiegend im Rangierdienst mit Funkfernsteuerung. Er muss sich somit nicht dauerhaft
im Führerstand befinden, sondern kann die Funktion des Triebfahrzeugführers und des Rangierbegleiters wahrnehmen. Die meisten Lokrangierführer
haben vom Grundsatz her dieselbe Ausbildung durchlaufen wie die Streckenlokführer (Triebfahrzeugführer) und dürfen somit auch Züge fahren. Dies ist
oft auch unverzichtbar, da viele Gleisanschlüsse außerhalb der Bahnhöfe liegen. Diese werden dann mittels Übergabezügen bedient.

Natürlich darf nicht jeder Lokrangierführer "auf Strecke" fahren. Hier gibt es verschiedene Führerscheinklassen,
die den Einsatz evtl. auf Bahnhöfe/Werke/bestimmte Strecken beschränken. Zu den Aufgaben des Lrf zählen oft unter anderem:
Zugprüfungen, erstellen von Wagenlisten/Bremszetteln, erfassen von Zugdaten in EDV-Systemen und die Bedienung von Gleisanschlüssen.

Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet aber stark. Aus diesem Grund sind bei Lrf alle Führerscheinklassen vertreten.