Rangierbegleiter (Rb)


 
Rangierbegleiter sind ausschließlich im Rangierdienst tätig. Ihnen können Aufgaben - wie zum Beispiel die Beobachtung
des Fahrwegs, kuppeln, durchführen von Bremsproben, prüfen von Wagen und sichern von Fahrzeugen - übertragen sein.
Der Rangierbegleiter verständigt sich mit dem Triebfahrzeugführer über Rangierfunk oder Rangiersignale.