Sperrfahrten
Eine Sperrfahrt ist eine Zugfahrt, die in ein gesperrtes Gleis der freien Strecke eingelassen wird.
Müssen gesperrte Gleise innerhalb eines Bahnhofs befahren werden, so geschieht dies als Rangierfahrt.
Im laufenden Bahnbetrieb kann es jederzeit erforderlich sein, dass ein Gleis gesperrt werden muss.
Beispiele für Gleissperrungen:
- Personen im Gleis -
- Unbefahrbarkeit des Gleises -
- liegengebliebener Zug im Gleis -
- Bedienung eines Gleisanschlusses -
Da man ein Gleis nicht zwischen zwei beliebigen Punkten sperren kann,
werden drei Varianten unterschieden:
1.
Sperrung eines gesamten Zugmeldeabschnitts:

2.
Sperrung einer Stichstrecke:

3.
Sperrung eines Zugfolgeabschnitts:

Sperrfahrten dürfen:
...von einer Zugmeldestelle bis zur nächsten Zugmeldestelle verkehren und dabei das Regel- oder Gegengleis befahren.
oder:
...einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren.
oder:
...von einer Zugmeldestelle bis auf die freie Strecke oder von der freien Strecke bis zu einer Zugmeldestelle fahren.
In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle Sperrfahrten einen Befehl 6 zum Fahren auf Sicht bekommen haben.

Ob für die Sperrfahrt Signale bedient werden, hängt von der Stellwerkstechnik ab.
Muss ein stehen gebliebener Zug in den Bahnhof hineingeholt werden, so müssen jedoch die Signale in Fahrtrichtung des Zuges bedient werden!
Stehen mehrere Sperrfahrten vor einem Signal, so gilt die signalisierte Zustimmung zur Fahrt nur für die erste Sperrfahrt.
Vor der Abfahrt auf der freien Strecke müssen Sie die Zustimmung des zuständigen Fahrdienstleiters einholen.
Bei Rück- oder Weiterfahrt gilt folgende Ausnahme: Ist die Verständigung nicht möglich, müssen Sie auf Sicht fahren, bis sie den Fdl verständigen können.
Vor Bahnübergängen mit offenen Schranken müssen Sie anhalten.
Müssen Sie (wie oben beschrieben) auf Sicht fahren, müssen Sie auch vor Bü mit geschlossenen Schranken anhalten!
In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zum Schrankenwärter auf. Ist kein Schrankenwärter vorhanden oder eine Verständigung nicht möglich,
so müssen auch diese Bü mit der HET nachgesichert werden. Ist dies nicht möglich, geben Sie Signal Zp 1.
Da Sperrfahrten Zugfahrten sind, ist natürlich auch ein Fahrplan erforderlich.
Bei regelmäßig verkehrenden Sperrfahrten können diese in Schriftform vorliegen oder im EBuLa hinterlegt sein.
In allen übrigen Fällen werden Ihnen die Fahrplandaten im Befehl 95.95 mitgeteilt:

Für Sperrfahrten gelten besondere Geschwindigkeiten:
Gezogene Sperrfahrten: 50 km/h
Geschobene Sperrfahrten: 30 km/h
Befahren geschobene Sperrfahrten Bahnübergänge ohne technische Sicherung: 20 km/h
Kleinwagenfahrten: 25 km/h
Sperrfahrt beenden:
Endet die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle, so meldet der Zugführer nach beenden der Sperrfahrt die Ankunft aller Fahrzeuge.
Endet die Sperrfahrt auf der freien Strecke, so meldet der Zugführer, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen geräumt ist.
Das Abstellen von Fahrzeugen kann im Streckenbuch oder in einer Betra zugelassen sein.
Sperrfahrt Beispiel
Hereinholen eines Zuges
- Beispiel in Überarbeitung -.
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