Beispiel 2:
Einfahrsignal/Zwischensignal mit gewöhnlichem Halteplatz

 
Sie bekommen in diesem Beispiel am Einfahrsignal "Langsamfahrt" (Hp 2).
signalisiert. Ab diesem Signal gilt somit eine zul. Höchstgeschw. von 40 km/h. Nun gilt es den anschließenden Weichenbereich auszufahren (rote Linie).
 

 
Nach den Grundregeln gilt dieser bis zum nächsten Hauptsignal oder einem davorliegenden gewöhnlichen Halteplatz.
Sie halten am gewöhnlichen Halteplatz (in diesem Fall: der Bahnsteig). Nun endet dort für Sie der anschließende Weichenbereich.
Können Sie das folgende Hauptsignal problemlos wahrnehmen, dürfen Sie ab hier nun die zulässige Fahrplangeschwindigkeit wieder aufnehmen (grüne Linie).
Können Sie dies nicht erkennen (sondern evtl. nur einen Fahrtanzeiger), müssen Sie das Signalbild annehmen, welches die größte Vorsicht erfordert.

Können Sie als Triebfahrzeugführer in der Funktion des Zugführers oder mit einem externen Zugführer auf dem Bahnsteig
einen leuchtenden Fahrtanzeiger wahrnehmen, so gilt dies NICHT als erkennen des Hauptsignals!

 
Achtung:
Bei Fahrten mit besonderem Auftrag (wie zum Beispiel mit Ersatzsignal oder schritlichem Befehl) dürfen Sie nicht nach dem Halt am gewöhnlichen Halteplatz beschleunigen!
In diesem Fall müssen Sie weiter mit höchstens 40 km/h fahren (rote Linie) bis die letzte Achse des Zuges das nächste Hauptsignal (hier das Zsig) passiert hat.


 
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Fahrt durch den Bahnhof mit untersch. Geschwindgkeiten. Ohne gew. Halteplatz.