Der Zugführer ist quasi "der Chef" im Zug. Zusammen mit den Zugschaffnern kontrolliert er die Fahrkarten und ist mit für
den Service am Kunden zuständig. Des Weiteren hat der Zugführer allerdings auch viele betriebliche Aufgaben. Ihm obliegt die Zugaufsicht,
somit muss er vor der Abfahrt des Zuges die Abfahrbereitschaft feststellen und dem Triebfahrzeugführer später einen Abfahrauftrag geben.
Der Abfahrauftrag erfolgt durch Geben des Signals Zp 9. Entweder als Lichtsignal, durch eine grüne Handlampe oder durch den grünen Befehlsstab.
Erkennen kann man einen Zugführer an der roten Armbinde (mittlerweile kann die Armbinde ua. Bordeuxrot sein).
Die Zugaufsicht kann aber auch an eine örtliche Aufsicht übertragen werden. Dies ist oft an größeren Bahnhöfen der Fall.
Hier übernimmt die örtliche Aufsicht (öA) die Zugaufsicht und gibt dem Triebfahrzeugführer mittels Signal Zp 9 den Abfahrauftrag.
Besonderheit:
Der Triebfahrzeugführer (Tf) kann auch gleichzeitig Zugführer (Zf) sein! Dazu das externe Thema: