PZB für wärterbediente Bahnübergangssicherungsanlagen auf freier Strecke
Da es bei wärterbedienten Bahnübergangssicherungsanlagen mehrfach zu gefährlichen Ereignissen in Form von nicht geschlossenen Schranken gekommen ist,
erfolgt derzeit eine Betriebserprobung einer technischen Unterstützung von wärterbedienten Schrankenanlagen ohne Signalabhängigkeit.
Wichtigster Bestandteil dieser Einrichtung ist ein 2000Hz Gleismagnet, welcher sich in der Regel im Bremswegabstand vor dem betreffenden Bü befindet.
Der Abstand zum Bü kann unterschritten werden, wenn es die Infrastruktur erfordert. Der Mindestabstand muss jedoch mindestens den zuvor
berechneten "Zwangsbremsweg" betragen. Dieser gewährleistet, dass ein durch den PZB-Magneten zwangsgebremster Zug noch vor dem Bü zum Halten kommt.
Der 2000Hz-Magnet wird an der Strecke durch ein neues Orientierungszeichen gekennzeichnet.
Beschreibung des Orientierungszeichens "PZB BÜ":
Es handelt sich um eine schwarz umrandete Tafel mit einem weißen Feld mit der Aufschrift "PZB" über
einem gelben Feld mit der Aufschrift "Bü" und der Kilometerangabe für den zugehörigen Bahnübergang.
Das Orientierungszeichen kennzeichnet die Lage eines Gleismagneten 2000 Hz vor Bahnübergängen ohne Überwachungssignal.
Sollte die Betriebserprobung erfolgreich sein, wird das Signal vrsl. ins Signalbuch übernommen.
Funktion:
In Grundstellung des Bahnübergangs sind die PZB-Gleismagnete wirksam geschaltet. Nach dem Schließen der Schranken werden die Schranken sicherungstechnisch
gegen Öffnen gesichert und der betreffende PZB-Gleismagnet unwirksam geschaltet. Nach dem Befahren des Bü wird der PZB-Magnet wieder wirksam geschaltet.
PZB-Zwangsbremsung:
Erfolgt am 2000Hz-Gleismagneten eine PZB-Zwangsbremsung, muss der Triebfahrzeugführer (Tf) sofort den Fahrdienstleiter (Fdl) verständigen.
Der Fdl erteilt dem Tf die Weisung den Bahnübergang zu sichern. Nach erfolgter Weisung darf die Weiterfahrt mit mündlicher Zustimmung des Fdl erfolgen.
Störungen:
Wenn der Tf eine Störung an betreffender PZB-Streckeneinrichtung feststellt, muss er dies dem zuständigen Fdl melden.
Er muss nach Möglichkeit den Bahnübergang anhand der Kilometerangabe auf dem Orientierungszeichen genau benennen.
Bekanntgabe:
Die Bekanntgabe über die Einrichtung derartiger Anlagen erfolgt in der La.
Im Original:
Zwischen Schwindegg und Dorfen Bf.
Zwischen Reinsdorf (b. Nebra) und Vitzenburg.
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