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Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge
Umgangssprachlich werden nicht technisch gesicherte Bahnübergänge immer als "ungesichert" bezeichnet. Dies stimmt jedoch nicht, da jeder Bahnübergang eine bestimmte Sicherung aufweist und sei es nur das Andreaskreuz oder eine ähnliche Beschilderung. Die einfachste Methode wäre, den Bahnübergang einfach so zu belassen, da das Andreaskreuz ja die Verhaltensregeln für den Straßenverkehr vorgibt. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn ausreichend Übersicht von Bahnstrecke und Straße vorhanden ist. Man spricht in diesem Fall auch von der sogenannten Sichtfläche (früher "Sichtdreieck")... Pfeiftafeln: Eine zusätzliche Sicherungsmethode sind Pfeiftafeln. Hier muss der Triebfahrzeugführer bei Vorbeifahrt ein Achtungssignal abgeben (etwa 3 Sekunden je Pfeiftafel). Wie viele Pfeiftafeln aufgestellt werden, hängt von der Örtlichkeit ab. Halteplatz zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang: Wenn Züge zwischen der Pfeiftafel und dem Bahnübergang planmäig halten, dann ist die Pfeiftafel hinter dem Halteplatz wiederholt. Auf der vor dem Halteplatz aufgestellten Pfeiftafel ist dann eine Zusatztafel angebracht. Diese Pfeiftafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten. Pfeiftafel - Signal Pf2 Dieses Signal ist nur in den neuen Bundesländern zu finden und wird neu nicht mehr aufgestellt. Am Signal muss der Triebfahrzeugführer 3 Sekunden lang Achtungssignal geben, der Achtungspfiff ist kurz vor dem Bahnübergang zu wiederholen. Der wiederholte Pfiff darf unterbleiben, wenn der Triebfahrzeugführer den Bahnübergang einsehen kann und sich kein Verkehrsteilnehmer dem Überweg nähert. Es steht in der Regel fünf mal so viel Meter vor einem nicht technisch gesicherten Bahnübergang, wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h beträgt, mindestens jedoch 100 m. Fuß-, Rad- und Wanderwege: Fuß-, Rad- und Wanderwege können auch zusätzlich mit Umlaufsperren gesichert werden. Bei guter Übersicht kann auch dort auf Pfeiftafeln verzichtet werden. Läutetafeln: Sie sind selten geworden, aber dennoch gibt es sie. Die Läutetafeln. Hier muss der Triebfahrzeugführer das Läutewerk einschalten. Bild: Läutetafel im kölner Stadtwald. |