Überwachung des Gefahrenraums mittels Radartechnik
Beispiel einer Bahnübergangssicherungsanlage, bei der die Gefahrenraumüberwachung mittels Radartechnik erfolgt.
Diese Bü-Anlage verfügt über zwei Halbschranken je Seite, die die komplette Straße sperren. Somit muss sichergestellt werden, dass im Falle
einer Einschaltung kein Straßenverkehrsteilnehmer im Gefahrenraum eingeschlossen wird. Hier geschieht dies mittels Radartechnik.
Dies passiert mittels eines Radarscanners und mindestens drei Trippelspiegeln / Referenz-Reflektoren.
Durch diese wird auch gleichzeitig der Gefahrenraum eingegrenzt.
Setzt jetzt die Sicherung ein, prüft die Anlage anhand vorher aufgenommenen Referenzdaten das Freisein des Gefahrenraums.
Wird ein Objekt innerhalb des Gefahrenbereichs erkannt, wird eine Freigabe des Bahnübergangs durch die Elektronik verhindert.
- Radarscanner -
- Gegenüberliegende Tripelspiegel / Referenz-Reflektoren -
- Tripelspiegel / Referenz-Reflektor -
- Tripelspiegel / Referenz-Reflektor -
- Bahnübergang für Straßenverkehrsteilnehmer komplett gesperrt -
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