Stromabnehmereinstellungen
 
Wichtige Information vorab:
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen können abweichende Einstellungen zulassen!

Elektrische Triebfahrzeuge
Hier werden die Stromabnehmereinstellung anhand von Grafiken erläutert. Es wird nach Scheren- und Einholmstromabnehmern unterschieden.
Beim Mischbetrieb gilt grundsätzlich die für den Scherenstromabnehmer angegebene Geschwindigkeit. Bei zwei gekuppelten Tfz.
dürfen nur zwei Stromabnehmer gehoben sein. Alle weiteren Tfz. mit gehobenen Stromabnehmer dürfen erst in einem Mindestabstand von 85 Metern folgen.

Wendezug
Im Wendezugbetrieb müssen grundsätzlich die hinteren Stromabnehmer gehoben werden.
Bei Wendezeiten unter 5 Minuten darf der Stromabnehmerwechsel unterbleiben.

Triebzüge
Bei Triebzügen überwacht die Fahrzeugsteuerung die Einstellung der Stromabnehmer.
Abweichungen hierzu können in Betriebsanweisungen oder im Display angezeigt werden.

Einstellungen für Einfachtraktion


Einstellung 1:

Nach Möglichkeit ist der hintere SA zu heben.

Bei Mehrsystem-Tfz. mit nur einem DB-Stromabnehmer
darf der vordere SA gehoben werden.
Vmax

Einstellung 2:

Wenn hinter dem Tfz. Wagen mit empfindlichen oder offenliegenden Gütern, Steuer-, Kessel- oder Behälterwagen, andere Tfz. oder wenn der hintere SA gestört ist.
Vmax

Abweichend zu Einstellung 2:

Wenn der vordere SA gestört ist und bei Mehrsystem-Tfz. mit nur einem DB-Stromabnehmer, darf
als Ausnahmeregelung auch wenn hinter dem Tfz. Wagen mit empfindlichen oder offenliegenden Gütern, Steuer-, Kessel- oder Behälterwagen oder andere Tfz. laufen, der hintere SA gehoben werden.
Vmax

Bei Witterungseinflüssen wie z.B.
starker Raureifbildung und/oder Eis, ggf. mit Zugkraftunterbrechung und/oder Hauptschalterauslösung.
110 km/h


Einstellungen für Mehrfachtraktion


Einstellung 3:

Zwei arbeitende Tfz. an der Spitze des Zuges oder Doppeltraktion.
Geschw. siehe
unten!

Geschwindigkeiten:

Bei Scherenstromabnehmer: 140 km/h

Einholmstromabnehmer:
Zwei arbeitende Tfz. an der Spitze und Doppeltraktion: 140 km/h
Doppeltraktion mit Anzeige der E-Bremse des geführten Tfz.: 160 km/h

Nur zugelassen auf Schnellfahrstrecke (SFS):
BR 101/120: 200 km/h, BR 120/120: 200 km/h und BR 101/101: 220 km/h

Einstellung 4:

Wenn hinter dem Tfz. Wagen mit empfindlichen oder offenliegenden Gütern, Steuer-, Kessel- oder Behälterwagen, andere Tfz. oder wenn der hintere SA gestört ist.
Geschw. siehe
unten!

Geschwindigkeiten:

Bei Scherenstromabnehmer: 100 km/h

Bei Einholmstromabnehmer: 140 km/h
Kombinationen der BR 111-112-113-114-120-143-180: 100 km/h
BR 182/182: 120 km/h

Abweichend zu 3 und 4:

Wenn der vordere SA gestört ist und bei Mehrsystem-Tfz. mit nur einem DB-Stromabnehmer, darf als Ausnahmeregelung auch wenn hinter dem Tfz. Wagen mit empfindlichen oder offenliegenden Gütern, Steuer-, Kessel- oder Behälterwagen oder andere Tfz. laufen, der hintere SA gehoben werden.
Geschw. siehe
unten!

Geschwindigkeiten:

Bei Scherenstromabnehmer: 100 km/h

Bei Einholmstromabnehmer: 140 km/h
Kombinationen der BR 111-112-113-114-120-143-180: 100 km/h
BR 182/182: 120 km/h

Wenn Stromabnehmer gestört ist oder bei Mehrsystem-Tfz. mit nur einem DB-Stromabnehmer.
110 km/h
Kombinationen der BR 111-112-113-114-120-143-180-181.2 sind in diesem Fall unzulässig!

Abweichend zu 4:

Wenn der vordere SA gestört ist und bei Mehrsystem-Tfz.mit nur einem DB-Stromabnehmer, darf als Ausnahmeregelung auch wenn hinter dem Tfz. Wagen mit empfindlichen oder offenliegenden Gütern, Steuer-, Kessel- oder Behälterwagen oder andere Tfz. laufen, der hintere SA gehoben werden.
Geschw. siehe
unten!

Geschwindigkeiten:

Bei Scherenstromabnehmer: 140 km/h

Einholmstromabnehmer:
Zwei arbeitende Tfz. an der Spitze und Doppeltraktion: 140 km/h
Doppeltraktion mit Anzeige der E-Bremse des geführten Tfz.: 160 km/h

Nur zugelassen auf Schnellfahrstrecke (SFS):
BR 101/120: 200 km/h, BR 120/120: 200 km/h und BR 101/101: 220 km/h

Einstellung 5:

Tfz-Wagenzug-Tfz
Stromabnehmerabstand mindestens 85 Meter
140 km/h

Tfz-Wagenzug-Tfz
Stromabnehmerabstand mindestens 85 Meter
mit Anzeige der E-Bremse des geführten Tfz.
160 km/h

Tfz-Wagenzug-Tfz
Stromabnehmerabstand mindestens 200 Meter
mit Anzeige der E-Bremse des geführten Tfz.
200 km/h

Unzulässige Einstellungen:

Unzulässig!
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