Nachtzeichen des Spitzensignals teilweise erloschen
 

 
Wenn es im Streckenbuch bestimmt ist, müssen Sie den Zug bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf dem nächsten Bahnhof anhalten.
 
Steht im Streckenbuch nichts geschrieben, dürfen Sie mit Ihrem Zug bis zum nächsten Haltebahnhof fahren.
Nachdem Sie Ihren Zug zum Halten gebracht haben, müssen Sie den Fahrdienstleiter verständigen.
Sie müssen versuchen das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Sie über die Unregelmäßigkeit informiert hat.
 
Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dies dem Fahrdienstleiter melden.
Sie dürfen bis zu dem Bahnhof weiterfahren, auf dem das Spitzensignal repariert werden kann!
 
Achtung evtl. Befehle!
Es ist möglich, dass Ihnen für die Weiterfahrt bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter auf Nebenbahnen Weisungen durch Befehl 12 und 14 erteilt werden.
 
Im Befehl 12 werden Sie angewiesen mit höchsten 40 km/h zu fahren.
 

 
Im Befehl 14 werden Sie angewiesen, auch vor nicht mit Pfeiftafeln gekennzeichneten Bahnübergängen ohne technische Sicherung Signal Zp 1 zu geben.