Nachtzeichen des Spitzensignals vollständig erloschen
Wenn es in den örtlichen Richtlinien bestimmt ist, müssen Sie den Zug bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter sofort anhalten.
Steht in den örtlichen Richtlinien nichts geschrieben, dürfen Sie mit Ihrem Zug bis in den nächsten
Bahnhof fahren.
Nachdem Sie Ihren Zug zum Halten gebracht haben, müssen Sie den Fahrdienstleiter verständigen.
Sie müssen versuchen das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen.
Dies gilt auch, wenn der Fahrdienstleiter Sie über die Unregelmäßigkeit informiert hat.
Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dies dem Fahrdienstleiter melden.
Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter darf mit vollständig erloschenem Spitzensignal nicht weitergefahren werden.
Sollten Sie bei Tage und sichtigem Wetter weiterfahren dürfen,
meldet der Fahrdienstleiter die Unregelmäßigkeit von Bahnhof zu Bahnhof weiter.
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