Zugleitbetrieb (ZLB)
 

 
ZLB - Retter vieler Nebenbahnen
 
Signalanlagen sind teuer und personalintensiv. Vom Fahrdienstleiter bis hin zum Wartungspersonal.
Für viele Nebenstrecken würde sich ein derartiger Aufwand schlichtweg nicht lohnen, da die Einnahmen die Ausgaben nicht einmal ansatzweise decken würden.
 
Viele Nebenbahnen sind gerade wegen den Kosten vom Aussterben bedroht.
Oft kommt noch alte Technik in Form von Formsignalen zum Einsatz. Hier sind die Kosten natürlich enorm.
 
Dennoch sind viele Nebenbahnen unverzichtbar, da sie den Zustrom zu den Hauptbahnen doch sehr stark beeinflussen.
 
Oftmals ist die Einrichtung des ZLB mit starkem Rückbau der Betriebsstellen verbunden, dies ist jedoch besser als Schließung.
Elektrische/mechanische Weichen werden durch Rückfallweichen ersetzt und fernbediente- bzw.
ortsgestellte Bahnübergänge werden durch lokführerüberwachte Bahnübergänge ersetzt.

 
Doch wie genau funktioniert der Zugleitbetrieb?
 
(1)
Die Streckenausrüstung:
 
Auf Strecken die im ZLB betrieben werden kommen anstelle von Licht- oder Formsignalen vereinfachte ortsfeste Signale zum Einsatz.
Anstelle der Einfahrsignale wird das Signal Ne 1 (Trapeztafel) platziert. Im Bremswegabstand vor der Trapeztafel kann das Signal Ne 2 (Vorsignaltafel) aufgestellt sein.
Nicht nur vor Bahnhöfen, sondern auch vor Ausweichanschlussstellen oder Blockstellen können diese Signale aufgestellt sein.
 
Vor der Ne 1 ist zu halten, wenn dies im Fahrplan oder im ZLB-Befehl angegeben ist.
 
Innerhalb von Betriebsstellen werden die gewöhnlichen Halteplätze durch das Signal Ne 5 (Haltetafel) gekennzeichnet.
 
Die Signale Ne 1 und Ne 5 dienen als feste Punkte für den Beginn und das Ende der übermittelten Fahrerlaubnis von Zugleiter an Zugführer.
 

 
Die Weichen der Betriebsstellen sind im Zugleitbetrieb in der Regel ortsgestellt.
Sollten die betreffenden Weichen im Fahrweg von Zügen liegen, sind diese zusätzlich mit Weichenschlössern verschlossen.
 
Betriebsstellen, auf denen häufig gekreuzt wird, sind heute meist mit Rückfallweichen ausgestattet.
 
Auch dies war nicht immer so. In der Vergangenheit gab es auch "Kleinstellwerke" für die Weichen.
Der Zugführer des zuerst eingefahren Zuges bediente dann die Weichen für den zweiten Zug.
Hierzu war es jedoch erforderlich, dass der Zugführer auch die Berechtigung zum Bedienen von Stellwerken hatte.
 
Sobald der Zugführer den Fahrweg für den zweiten Zug eingestellt hatte,
musste er dem betreffenden Zug (welcher vor der Trapeztafel warten muss) signalisieren, dass er in die Betriebsstelle einfahren darf.
Die Zustimmung wird dem Triebfahrzeugführer dann mit dem Signal Zp 11 "Kommen" gegeben.
 
Deswegen wird der Zugleitbetrieb oft auch als "Fahren auf Zuruf" belächelt.
 
Dieser Aufwand entsteht durch den Einbau von Rückfallweichen nicht mehr.
Diese sind auch weit aus wartungsfreundlicher als elektr. bzw. mechanische Weichen.
 
Da die Zuglaufmeldungen zwischen Zugleiter und Zugführer einer der wichtigsten Bestandteile im System "Zugleitbetrieb" sind,
müssen ZLB-Strecken mit einer Streckenfernsprechverbindung ausgerüstet sein auf der alle Zuglaufmeldungen aufgezeichnet werden.
Auf vielen Strecken geschieht dies noch über analoge Kanäle, diese werden aber nach und nach durch GSM-R abgelöst.

 
(2)
Zuglaufmeldungen:
 
Alle Zuglaufmeldungen haben einen festen Wortlaut.
Den Betrieb auf der Zugleitstrecke regelt der Zugleiter.
Die Zuglaufmeldungen werden zwischen Zugleiter und dem Zugpersonal abgewickelt.
Es gibt folgende Meldungen:

 

 


Fahranfrage und Fahrerlaubnis:
 
Die Fahranfrage (Fa) wird durch das Zugpersonal (Tf/Zf) angefragt,
wenn es im Fahrplan oder in einem schriftlichen Befehl des Zugleiters an das Zugpersonal steht.
 
Der Zugleiter darf die Fahrerlaubnis (Fe) erst erteilen,
wenn das Freisein von der Strecke/Betriebsstelle festgestellt wurde und der Fahrweg für den Zug gesichert ist.
Das Ziel einer Fahrerlaubnis ist die Zuglaufstelle, an der die nächste Fahrerlaubnis eingeholt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, ist es bei verlassen der Zugleitstrecke die angrenzende Zugmeldestelle oder der Endbahnhof der Zugleitstrecke.
 
Genauer Wortlaut der Fahranfrage:

 
"Darf Zug (Nummer) bis (Name der Zuglauf-/Zugmeldestelle) fahren?"
 
Genauer Wortlaut der Fahrerlaubnis:
 
"Zug (Nummer) darf bis (Name der Zuglauf-/Zugmeldestelle) fahren."
alternativ: "Nein warten."

 
Die Fe muss wiederholt werden und wird nach dem Wiederholen vom Zugleiter mit "Richtig!" bestätigt.
 
Sie darf bis zu 10 Minuten vor der voraussichtlichnen Abfahrt des Zuges erteilt werden.




 

 

 


Ankunftsmeldung:
 
Die Ankunftsmeldung (Ak) wird durch den Zugführer oder
(wenn vorhanden) durch den örtl. Bahnhofsfahrdienstleiter an den Zugleiter abgegeben.
Die Ak darf erst abgegeben werden, wenn der Zug vollständig an der festgelegten Zugschlussstelle vorbeigefahren ist bzw. wenn der Zug die letzte Weiche des Einfahrweges geräumt hat.
 
Genauer Wortlaut der Ankunftsmeldung:

 
"Zug (Nummer) in (Name der Zuglauf-/Zugmeldestelle)."
 
Die Ankunftsmeldung wird vom Zugleiter wiederholt und vom Zugführer mit "Richtig!" bestätigt.
 



 


Verlassensmeldung:

 
Die Verlassensmeldung (Ve) dient der Verkürzung der Zugfolgezeit.
Sie kann gegeben werden, wenn ein vorausfahrender Zug eine Zuglaufstelle geräumt hat und den dahinter liegenden Abschnitt der freien Strecke besetzt. Nun kann ein nachfolgender Zug bereits in die rückliegende Zuglaufstelle einfahren OHNE das der vorausfahrende Zug eine Ankunftsmeldung abgegeben hat.
 
Die Ve wird nur auf unbesetzten Zuglaufstellen an den zugleiter abgegeben.
 
Achtung:
Die Verlassensmeldung darf auch von anderen Mitarbeitern abgegeben werden.
Sie ist somit nicht auf den Zugführer des betreffenden Zuges beschränkt.
Sie kann zum Beispiel auch von einem Zugführer eines anderen Zuges gegeben werden.
 
Genauer Wortlaut der Verlassensmeldung:

 
"Zug (Nummer) hat (Name der Zuglaufstelle) verlassen."
 
Die Ve darf erst gegeben werden, wenn der Zugschluss des betreffenden ausfahrenden Zuges die in den
örtlichen Richtlinien festgelegte Zugschlussstelle passiert hat.
 
Ist in den Öril keine Zugschlussstelle genannt darf die Ve abgegeben werden,
wenn der Zugschluss die Trapeztafel der Gegenrichtung passiert hat.
 
Die Meldung wird wiederholt.

 



 

 


Fahrwegsicherungsmeldung:

 
Die Fahrwegsicherungsmeldung (Fs) wird gebraucht, wenn auf unbesetzten Zuglaufstellen
Kreuzungen durch das Zugpersonal durchgeführt werden sollen und die Zuglaufstelle nicht im Richtungsbetrieb
mit Rückfallweichen betrieben wird.
 
Der Zugführer des zuerst einfahrenden Zuges muss den Fahrweg für den Zweiten Zug prüfen und sichern.
Ist dies geschehen, gibt der Zugführer des zuerst eingefahren Zuges die Fs an den Zugleiter,
wenn der zweite Zug nicht an der Trapeztafel der Zuglaufstelle halten soll.
 
Muss der zweite Zug an der Trapeztafel halten, so ist in den örtlichen Richtlinien niedergeschrieben,
dass der Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges den zweiten Zug mit dem Signal Zp 11 hereinholt.

 
Genauer Wortlaut der Fahrwegsicherungsmeldung:
 
"Fahrweg für Zug (Nummer) nach Gleis (Nummer) gesichert."
 
Die Meldung wird wiederholt.
 



 


Rangiererlaubnis:

 
Die Rangiererlaubnis (Re) wird immer erforderlich, wenn in einer Zuglaufstelle rangiert werden muss.
 
Genauer Wortlaut der Rangiererlaubnis:

 
"Rangieren in (Name der Zuglaufstelle) erlaubt."
 
Die Meldung wird wiederholt.
 
Werden die Rangierarbeiten beendet, so ist auch dies dem Zugleiter mitzuteilen.
In der Regel ist dies mit einer Abstellmeldung, einer Fahranfrage oder einer Fahrwegsicherungsmeldung für einen anderen Zug verbunden.

 



 


Abstellmeldung:

 
Die Abstellmeldung (As) wird erforderlich, wenn Fahrzeuge einer Rangierfahrt in Nebengleisen
einer unbesetzten Zuglaufstelle abgestellt werden. Dies ist notwendig, da der Zugleiter bei allen Gleisen keine
automatischen Gleisbesetztmeldungen bzw. Rotausleuchtung erhält. Sollten nun also Fahrzeuge abgestellt werden,
meldet das Rangierpersonal dies mittels As dem Zugleiter.
 
Wichtig:
Die As darf nur abgegeben werden, wenn keine Fahrzeuge in den in den Hauptgleisen der Zuglaufstelle zurückgelassen wurden.
Auch ausgehändigte Schlüssel (für Weichen, Gleissperren etc.) müssen sich wieder in verwahrung befinden.
Damit ist gewährleistet, dass die Hauptgleise frei sind und die Hauptfahrwege sicher verschlossen sind.
 
Alle durch das Zugpersonal zu bedienenden Fahrwegelemente unterliegen einer Verschlusslogik.
Diese ermöglicht (je nach Zweck) Schlüsselfreigaben nur in bestimmten Reihenfolgen.
 
Genauer Wortlaut der Abstellmeldung:

 
"Zug (Nummer) / Rangierfahrt in Gleis (Nummer) abgestellt."
 
Die Meldung wird wiederholt.
 


(3)
Dokumentation:
 
Im Zugleitbetrieb ist es unverzichtbar, dass alles genaustens dokumentiert wird.
Dies geschieht, um einen schriftlichen Nachweis und ein gerichtsverwertbares Dokument zu haben.
 
Aus diesem Grund führt der Zugleiter ein Zugmeldebuch.
In diesem werden alle vorgeschriebenen betrieblichen Meldungen dokumentiert.
 
Betriebswichtige Gespräche anderer Art werden im Fernsprechbuch dokumentiert.
Das Fernsprechbuch wird nicht nur von Zugleitern, sondern auch vom Zugpersonal und anderen betrauten Mitarbeitern geführt.
 

 
Schriftliche Befehle werden im ZLB auch über einen gesonderten Befehl erteilt. Dem ZLB-Befehl:
 

 
Die Verfahrensweise mit dem Befehl ist die Selbe wie mit den "normalen" Befehlen auch.

 
(4)
Weiterentwicklung:
 
Wie eigentlich alles entwickelt sich auch der Zugleitbetrieb ständig weiter.
Je nach Auslastung der Strecke können zusätzliche technische Ausrüstungen zugerüstet werden.
 
Von Fahrwegstelltafeln bis hin zu schaltbaren 2000Hz-Gleismagneten.
 
Hier gibt es unzählige Möglichkeiten.