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Lichthaupt- und Lichtvorsignale (Hl)

Allgemeines:

(1)
Aussehen

Die Lichthaupt- und Lichtvorsignale bestehen aus bei Tag und bei Dunkelheit leuchtenden Lampen, die an einem Signalschirm angebracht sind.

Mastschilder
Hinsichtlich der Kennzeichnung der Lichthauptsignale durch Mastschilder wird auf die Mastschilder verwiesen.

(2)
Fahrtbegriffe an Hl-Signalen gelten nur für Zugfahrten.

(3)
Hl-Signal mit einem Licht

Ein Lichthaupt- oder Lichtvorsignal mit einem Licht zeigt an, dass die im Fahrplan zugelassene Geschwindigkeit entweder
beibehalten werden darf (ein grünes Standlicht) oder so vermindert werden muss, dass die vorangezeigte Geschwindigkeit
am nächsten Signal nicht überschritten wird (ein grünes oder gelbes Blinklicht oder ein gelbes Standlicht).

(4)
Hl-Signal mit zwei Lichtern

Bei einem Lichthauptsignal, das aus zwei Lichtern besteht, zeigt das untere Licht die Geschwindigkeit an, die am Signal nicht überschritten werden darf.
Ist anschließend ein Weichenbereich vorhanden, dann gilt die Geschwindigkeitsanzeige vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich.
Dem unteren gelben Licht kann ein gelb- oder grünleuchtender Lichtstreifen zugeordnet sein.
Das obere Licht gibt die Geschwindigkeit an, die am nächsten Signal nicht überschritten werden darf.

(5)
Lichtvorsignal

Lichtvorsignale sind zur Unterscheidung von den Lichthauptsignalen durch die Vorsignaltafel (Signal Ne 2) kenntlich gemacht.
An einem Lichtvorsignal kann nur das Signal Hl 1, Hl 4, Hl 7 oder Hl 10 erscheinen.
Lichtvorsignale im verkürzten Abstand des Bremsweges der Strecke sind mit einer Vorsignaltafel (Signal Ne 2) mit Zusatzdreieck gekennzeichnet.



Lichtvorsignalwiederholer sind durch eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring gekennzeichnet.