Signalbuch-Online
Orientierungszeichen

Allgemeines:

(1)

Orientierungszeichen (z.B. Zeichen, Schilder, Anzeiger, Tafeln) ergänzen einen betrieblichen Handlungsauftrag oder kennzeichnen eine Stelle,
der der ein solcher Auftrag auszuführen ist. Die Orientierungszeichen geben selbst keinen Handlungsauftrag und sie sind auch keine Signale im Sinne der ESO.
Sie sollen eine Hilfe für die Anwender, vor allem Triebfahrzeugführer, sein.

(2)
Es sind nicht alle möglichen Orientierungszeichen hier dargestellt.

(3)
Die dargestellten Orientierungszeichen haben in der Regel ihren Ursprung in anderen betrieblichen oder technischen Regelwerken.
Die umfassenden Regelungen und die Weiterentwicklung der mit den Orientierungszeichen verbundenen Regeln obliegen
den für das jewalige Regelwerk zuständigen geschäftsverantwortlichen Stellen.

(4)
Zu den Orientierungszeichen gibt es keine Angaben zur Gültigkeit (Beginn und Ende der Anwendung).

(5)
Die Darstellungen haben erläuternden oder beschreibenden Charakter, sie ersetzen nicht die Regelzeichnungen.
Die Aufnahme ins Signalbuch begründet nicht die Notwendigeit der Anwendung der Orientierungszeichen.


Orientierungszeichen: