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Signale für den Rangierdienst (Ra)

Allgemeines:

(1)
Zweck

Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierfahrten den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie
Zügen und Rangierfahrten bestimmte Hinweise zu geben.

(2)
Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören:

Teil A:
Rangiersignale (Signale Ra 1 bis Ra 5

Teil B:
Abdrücksignale (Signale Ra 6 bis Ra 9)

Teil C:
sonstige Signale für den Rangierdienst (Signale Ra 10 bis Ra 13)


Teil A
(Rangiersignale)
Allgemeines:

(1)
Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben.

Geltung der Rangiersignale
Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden (siehe aber Signale Ra 5)

(2)
Signalmittel für Rangiersignale

Für das geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne verwendet.

(3)
Geschwindigkeit ermäßigen

Wird beim Rangieren der Arm - bei Dunkelheit mit der Laterne - hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife
oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dieß Mäßigung der Geschwindigkeit.


Teil B
(Abdrücksignale)
Allgemeines:

(1)
Zweck

Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.

(2)
Form

Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird.
Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.

(3)
Bei Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt.
Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.

(4)
Standort

Das Abdrücksignal steht in der Regel am Scheitel des Ablaufberges neben den Berggleisen.

(5)
Sind mehrere Abdrücksignale nebeneinander angeordnet, so gilt jedes für bestimmt zu bezeichnende Berggleise.
Die Zuordnung der Abdrücksignale zu den Berggleisen ist in örtlichen Zusätzen genannt.

(6)
Die Signale können an den Berggleisen mit den gleichen Signalbildern wiederholt sein.