Signalbuch-Online
Vorsignale (Vr)

Allgemeines:

(1)

Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist.
Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.

(2)
Das Signal Vr 0 kann auch das Signal Hp 0 am Sperrsignal (Lichtsignal) ankündigen.

(3)
Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.

(4)
Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.

(5)
Abstand zum zugehörigen Signal

Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal.
Stehen sie in einem verkürztem Abstand, so wird dies besonders angezeigt.

(6)
Der Infrastrukturunternehmer legt den Bremsweg für jede Strecke fest und gibt ihn bekannt.

örtliche Zusätze
Der Bremsweg jeder Strecke ist bei den Eisenbahnen des Bundes in örtlichen Zusätzen angegeben.

(7)
Vorsignalwiederholer

Wo die Sicht auf das Hauptsignal behindert ist, kann das Vorsignal als Lichtsignal wiederholt sein (Vorsignalwiederholer).
Wegen seiner Kennzeichnung siehe Absätze 16 und 17.

(8)
Vorsignaltafeln

Vorsignale zu ortsfesten Signalen werden durch Vorsignaltafeln gekennzeichnet.

(9)
Formsignale, allgemeine Beschreibung

Die ortsfesten Formsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe
mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber,
schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann.

Im Geltungsbereich der DV 301 kann sich an Stelle des gelben, schwarz gerahmten Flügels bis auf weiteres
ein weißer pfeilförmiger Flügel mit rotem Rand befinden.

(10)
Nachtzeichen

Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar. Am Nachtzeichen der Vorsignale,
die nicht an Hauptsignalen stehen, kann im Geltungsbereich der DV 301 bis auf weiteres nur ein Licht gezeigt werden.

(11)
Formsignale über dem Gleis

Bei den über dem Gleis angebrachten Formsignalen befindet sich der Flügel über der Scheibe.

(12)
Nachtzeichen der Formvorsignale

Die Nachtzeichen der Formsignale müssen so lange leuchten wie die der zugehörigen Haupt- oder Schutzsignale.

(13)
Lichtvorsignale

Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.

(14)
Vorsignale im verkürzten Abstand

Lichtvorsignale, die in einem um mehr als 5% kürzerem Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal
stehen, sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich.



(15)
Vorsignale im Geltungsbereich der DV 301, die in einem um mehr als 5% kürzerem Abstand aufgestellt sind
und nicht mit Zusatzlicht kenntlich gemacht sind, sind durch gesonderte Vorsignaltafeln gekennzeichnet.

(16)
Vorsignalwiederholer

Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Signalbild wie Lichtvorsignale mit einem weißen Zusatzlicht.
Sie sind nicht mit Vorsignaltafel ausgerüstet und nicht durch Vorsignalbaken angekündigt.

(17)
Vorsignalwiederholer im Geltungsbereich der DV 301, die nicht durch das Zusatzlicht kenntlich sind,
sind am Mast durch eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring gekennzeichnet.



(18)
Lichtvorsignale am Standort von Hauptsignalen

Lichtvorsignale am Standort von Lichthauptsignalen sind dunkel,
wenn sie für die eingestellte Fahrstraße nicht gelten oder das Hauptsignal Hp 0 zeigt.

(19)
Wärtervorsignale

Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formsignalen,
jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.


(20)
Links stehendes Wärtervorsignal

Wo an nebeneinander verlaufenden Strecken ein links stehendes Wärtervorsignal die Fahrt auf dem Nachbargleis beirren würde,
ist auf das Signal zu verzichten und der Zug von der Aufstellung eines Haltsignals zu verständigen.