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Zusatzsignale (Zs)

Allgemeines:

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Geltung der Zusatzsignale

Zusatzsignale gelten für Zugfahrten. Das Signal Zs 103 (DV 301) gilt nur für Rangierfahrten.
Ortsfeste Zusatzsignale werden in der Regel an Haupt- und Vorsignalen gezeigt.

Die Signale Zs 2, Zs 2v, Zs 3, Zs 3v, Zs 6 und Zs 10 (DS 301) können alleinstehend gezeigt werden.