Signalbuch-Online
Begriffsbestimmungen

Die Signale dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(1)
Signal:

Ein Signal ist ein sichtbares oder hörbares Zeichen mit einer festgelegten Information
zur Gewährleistung des sicheren Bewegens von Eisenbahnfahrzeugen.

(2)
Signalbegriff:

Der Signalbegriff ist die Kurzbezeichnung eines Signals (zB. "Ra 13"),
die bei einigen Signalen durch eine Langbezeichnung ergänzt ist (zB. "Isolierzeichen").

(3)
Signalbedeutung:

Die Signalbedeutung ist die verbale Darstellung der Information die ein Signal gibt.

(4)
Signalbeschreibung:

Die Signalbeschreibung ist die verbale Darstellung des Signalbildes oder des Signaltones.

(5)
Signalbild:

Das Signalbild umfasst die für ein sichtbares Signal festgelegten Formen,
Farben und Merkmale (z.B. Symbole, Buchstaben, Zahlen, etc.).

(6)
Signalton:

Der Signalton umfasst das hörbare Signal, das aus einem oder mehreren Tönen besteht,
für die die Dauer und, wenn erforderlich, auch die Tonhöhe festgelegt sind.

(7)
Abweichend von (1) werden ortsfeste signaltechnische Einrichtungen, mit denen Signale nach (1) gegeben werden,
allgemein als "Signal" bezeichnet. Es gibt zum Beispiel:

- Hauptsignale -
- Vorsignale -
- Sperrsignale -

Sperrsignale zeigen an, ob in dem folgenden Gleisabschnitt eingefahren und in diesem rangiert werden darf oder
ob eine Drehscheibe oder Schiebebühne befahren werden darf.

Sperrsignale werden auch als Zugdeckungsignale an Bahnsteigen, Brückendeckungssignalen und Deckungssignale an Rückfallweichen angewendet.