Signalbuch-Online
Fahrtanzeiger

(1)
Der Fahrtanzeiger dient der Unterrichtung der Zugaufsicht darüber, dass der Fahrdienstleiter die Zustimmung zur Abfahrt des Zuges gegeben hat.

(2)
Der Fahrtanzeiger hat folgendes Aussehen:



(a)
Aus. Keine Zustimmung des Fahrdienstleiters.

(b)
Drei von rechts nach links steigende Lichtpunkte. Die Zustimmung gilt entgegen der Blickrichtung.
Bei bestehenden Anlagen kann statt der Lichtpunkte auch ein senkrechter Lichtstreifen gezeigt werden.

(c)
Ein von links nach rechts steigender Lichtstreifen. Die Zustimmung gilt in Blickrichtung.