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Signalbuch-Online
Lf 5 - Eckentafel (DV 301) (1) Bedeutung Die durch das Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein. (2) Beschreibung Eine rechteckige, weiße Tafel mit schwarzen Ecken. ![]() (3) Anwendung Die Eckentafel kennzeichnet die Stelle, an der eine durch Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht sein muss. Das Signal Lf 5 kann - ausgenommen in den genannten Fällen vor nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen - bis auf Weiteres nicht aufgestellt sein. Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge Vor nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen ist die Eckentafel dann aufgestellt, wenn die Stelle besonders zu kennzeichnen ist, von der ab die durch Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt. Wenn das Signal Lf 4 die Zahl 0 zeigt, ist stets das Signal Lf 5 aufgestellt; es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist. (4) Richtungspfeil Am Signal Lf 5 ist der gemäß Signal Lf 4 Absatz 5 angebrachte Richtungspfeil zu wiederholen, wenn auch das Signal Lf 5 vor der Strecken- oder Fahrwegverzweigung steht. Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 5 muss auch der Richtungspfeil rückstrahlend sein. (5) Aufstellung Die Eckentafel ist ortsfest und steht unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlcihen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis. (6) Beleuchtung Das Signal Lf 5 wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet, es kann aber rückstrahlend sein. (7) Verweis zum Fachthema "Langsamfahrstellen"
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