Signalbuch-Online
Lf 5 - Eckentafel (DV 301)

(1)
Bedeutung

Die durch das Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.

(2)
Beschreibung

Eine rechteckige, weiße Tafel mit schwarzen Ecken.



(3)
Anwendung

Die Eckentafel kennzeichnet die Stelle, an der eine durch Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung
erreicht sein muss. Das Signal Lf 5 kann - ausgenommen in den genannten Fällen vor nicht technisch
gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen - bis auf Weiteres nicht aufgestellt sein.

Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge
Vor nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen ist die Eckentafel dann aufgestellt,
wenn die Stelle besonders zu kennzeichnen ist, von der ab die durch Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt.

Wenn das Signal Lf 4 die Zahl 0 zeigt, ist stets das Signal Lf 5 aufgestellt; es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist.

(4)
Richtungspfeil

Am Signal Lf 5 ist der gemäß Signal Lf 4 Absatz 5 angebrachte Richtungspfeil zu wiederholen, wenn auch das Signal Lf 5 vor der
Strecken- oder Fahrwegverzweigung steht. Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 5 muss auch der Richtungspfeil rückstrahlend sein.

(5)
Aufstellung

Die Eckentafel ist ortsfest und steht unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der
gewöhnlcihen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis.

(6)
Beleuchtung

Das Signal Lf 5 wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet, es kann aber rückstrahlend sein.

(7)
Verweis zum Fachthema "Langsamfahrstellen"


Langsamfahrstellen
Aufbau und Verhaltensweisen an dauerhaften und vorübergehenden Langsamfahrstellen.