Signalbuch-Online
Allgemeine Bestimmungen für Signale

(1)
Beschreibung der Signale

Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.

(2)
zeitweilig betrieblich abgeschaltete Signale

Signale, die zeitweilig betrieblich abgeschaltet sind, zeigen an Stelle der sonst vorgesehenen Signalbilder ein weißes Licht (Kennlicht).



Dies gilt nicht für das Überwachungssignal einer Rückfallweiche (Signal Ne 13, DV 301).

Bei den NE kann auf die Anwendung des Kennlichts verzichtet werden.

Ein Sperrsignal (Lichtsignal), das unmittelbar an einem Hauptsignal steht, ist dunkel,
wenn das Hauptsignal Fahrt zeigt oder an diesem das Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 gezeigt wird.

(3)
Standort der Signale

Ortsfeste Signale, sowie die die Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2 und Lf 3, das Schutzhaltsignal Sh 2 und die Signale El 3, El 4 und El 5
befinden sich in der Regel unmittelbar rechts - auf zweigleisigen Strecken für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
auf der freien Strecke unmittelbar links - neben dem zugehörigen Gleis, zu dem sie gehören.

Sind bei einzelnen Signalen abweichende Regeln zur Aufstellung erforderlich, so sind diese bei den betroffenen Signalen angegeben.

Bei den Eisenbahnen des Bundes werden ständige und vorübergehende Ausnahmen
zu dieser Bestimmung durch den Infrastrukturunternehmer bekannt gegeben.

Die Bezeichnungen rechts und links sind im Sinne der Fahrtrichtung zu verstehen.

Einfahrsignale befinden sich auf zweigleisigen Strecken für Fahrten
entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar links neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören.

Ständige Ausnahmen zu den Bestimmungen zu Signalstandorten werden im Fahrplan oder in den Örtlichen Richtlinien zur Ril. 408 bekannt gegeben.

Vorübergehende Ausnahmen oder Ausnahmen bei Bauzuständen werden in der
Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La) bekannt gegeben.