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Signal So 14 - Merkpfahl (DV 301)

(1)
Bedeutung

Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern.

(2)
Beschreibung

Ein schwarz-weiß waagerecht gestreifter Pfahl.




(3)
Das Signal kennzeichnet auch den Einschaltpunkt von Lichtzeichen.

(4)
Der Merkpfahl kennzeichnet den Anfang - der Merkpfahl der Gegenrichtung an demselben Gleis das
Ende - der Schaltstrecke von Bahnübergangssicherungsanlagen.

(5)
Ist die Schaltstrecke durch das Signal So 15 begrenzt, so ist kein Merkpfahl aufgestellt.