Signalbuch-Online
Signal Zp 12
(1)
Bedeutung
Grenzzeichenfrei.
(2)
Beschreibung
Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.
(3)
Das Signal wird, wo seine Anwendung durch den Infrastrukturunternehmer vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom
Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben.
örtliche Zusätze
Die Anwendung ist in örtlichen Zusätzen vorgeschrieben.
(4)
Das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet: "Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei".
Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet: "Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei".
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