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Lichthaupt- und Lichtvorsignale (Hl)

Allgemeines:

(1)
Aussehen

Die Lichthaupt- und Lichtvorsignale bestehen aus bei Tag und bei Dunkelheit leuchtenden Lampen, die an einem Signalschirm angebracht sind.

(2)
Gültigkeit der Hl-Signale
Die Hl-Signale gelten nur für Zugfahrten.

(3)
Hl-Signal mit einem Licht

Ein Hl-Signal mit einem Licht zeigt an, dass die im Fahrplan zugelassene Geschwindigkeit entweder
beibehalten werden darf (ein grünes Standlicht) oder so vermindert werden muss, dass die vorangezeigte Geschwindigkeit
am nächsten Signal nicht überschritten wird (ein grünes oder gelbes Blinklicht oder ein gelbes Standlicht).

(4)
Hl-Signal mit zwei Lichtern

Bei einem Hl-Signal, das aus zwei Lichtern besteht, zeigt das untere Licht die Geschwindigkeit an, die am Signal nicht überschritten werden darf.
Ist anschließend ein Weichenbereich vorhanden, dann gilt die Geschwindigkeitsanzeige vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich.
Dem unteren gelben Licht kann ein gelb- oder grünleuchtender Lichtstreifen zugeordnet sein.
Das obere Licht gibt die Geschwindigkeit an, die am nächsten Signal nicht überschritten werden darf.

(5)
Lichtvorsignal

An einem Lichtvorsignal kann nur das Signal Hl 1, Hl 4, Hl 7 oder Hl 10 erschinen.

Lichtvorsignale im verkürzten Abstand des Bremsweges der Strecke sind gemäß "Allgemeine Bestimmung für Vorsignale" Abschnitt (17) gekennzeichnet.