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Vorsignale (Vr)
Allgemeines:
(1)
Zweck
Ein Vorsignal zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist.
(2)
Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Licht- oder Formsignale oder Wärtersignale.
(3)
Licht- oder Formvorsignale
Vorsignale sind entwede
a) Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages und Nachtzeichen oder
b) eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand.
Unter der Scheibe kann sich ein beweglicher
- gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand oder
- ein weißer pfeilförmiger Flügel mit rotem Rand
befinden
Formsignal über dem Gleis
Bei über dem Gleis angebrachten Formvorsignalen befindet sich der Flügel über der Scheibe.
(4)
Nachtzeichen
Die Nachtzeichen der Formvorsignale müssen so lange leuchten wie die der zugehörigen Haupt- oder Schutzsignale.
(5)
Kennezeichnung
Alleinstehende Vorsignale sind mit einer Vorsignaltafel (Ne 2) gekennzeichnet.
(6)
Abstand zum zugehörigen Signal
Vorsignale stehen ind er Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal.
(7)
Vorsignale im verkürzten Abstand
Lichtvorsignale, die in einem um mehr als 5% kürzeren Abstand als dem bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen,
sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich.

(8)
Vorsignale im Geltungsbereich der DV 301, die in einem um mehr als 5% kürzeren Abstand aufgestellt sind und nicht mit einem Zusatzlicht
kenntlich gemacht sind, sind durch eine Vorsignaltafel bei verkürztem Vorsignalabstand gekennzeichnet.

(9)
Lichtvorsignal am Standort von Hauptsignalen
Lichtvorsignale am Standort von Lichthauptsignalen sind dunkel, wenn sie für die eingestellte Fahrstraße
nicht gelten oder das Hauptsignal Signal Hp 0 zeigt.
(10)
Vorsignalwiederholer
Wo die Sicht auf das Hauptsignal behindert ist, kann das Vorsignal als Lichtsignal wiederholt sein (Vorsignalwiederholer).
(11)
Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Signalbild wie Vorsignale und sind gekennzeichnet durch
a) ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes.

b) eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring am Signalmast.

Sie sind nicht mit einer Vorsignaltafel ausgerüstet und werden nicht durch Vorsignalbaken angekündigt.
(12)
Wärtervorsignale
Die Wärtervorsigale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formsignalen,
jedoch unbeweglich und ohne Flügel, als Nachtzeichen zwei gelbe nach rechts steigenden Lichter.

(13)
links stehendes Wärtervorsignal
Wo an nebeneinander verlaufenden Strecken ein links stehendes Wärtervorsignal die Fahrt auf dem Nachbargleis beirren würde,
ist auf das Signal verzichtet und der Zug von der Aufstellung eines Haltsignals zu verständigen.
(14)
Wahrnehmung
Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.
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