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Bü - Ankündetafeln und Bü - Kennzeichentafeln

(1)
Anwendung

Im Bereich der Einschaltstrecke können zusätzlich
Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein.


(2)
Beschreibung der Bü-Ankündetafel

Eine schwarz umrandete gelbe, rückstrahlende Ankündetafel am Anfang der Einschaltstrecke weist auf die Lage
des zugehörigen Bahnübergangs mit Blinklichtern oder Lichtzeichen hin.




(3)
Die Bü-Ankündetafel kann wiederholt sein; sie ist dann durch eine weiß umrandete schwarze
quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet.




Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und Umrandung rückstrahlend.

(4)
Beschreibung der Bü-Kennzeichentafel

Bei einer Ankündigung nach Absatz (2) ist unmittelbar vor dem zugehörigen Bahnübergang mit Blinklichtern oder
Lichtzeichen eine weiße, rückstrahlende Bü-Kennzeichentafel aufgestellt.




Mehrere Bahnübergänge in einer Einschaltstrecke:

(5)
Gemeinsame Einschaltstrecke

Der Anfang einer gemeinsamen Einschaltstrecke für mehrere Bahnübergänge mit Blinklichtern oder Lichtzeichen wird
über der Bü-Ankündetafel für den ersten zugehörigen Bahnübergang dürch eine weiße rückstrahlende
Tafel mit schwarzer Aufschrift "Bü / Bü" angezeigt.



Innerhalb einer gemeinsamen Einschaltstrecke ist vor jedem zugehörigen Bahnübergang außer der Bü-Kennzeichentafel
die Bü-Ankündetafel für den folgenden zugehörigen Bahnübergang aufgestellt.




Der letzte zugehörige Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen ist nach Absatz 4 gekennzeichnet.