Signalbuch-Online
Begriffsbestimmungen

Die Signale dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(a)
Signal:

Ein Signal ist ein sichtbares oder hörbares Zeichen mit einer festgelegten Information
zur Gewährleistung des sicheren Bewegens von Eisenbahnfahrzeugen.

(b)
Signalbegriff:

Der Signalbegriff ist die Kurzbezeichnung eines Signals (zB. "Ra 13"),
die bei einigen Signalen durch eine Langbezeichnung ergänzt ist (zB. "Isolierzeichen").

(c)
Signalbedeutung:

Die Signalbedeutung ist die verbale Darstellung der Information die ein Signal gibt.

(d)
Signalbeschreibung:

Die Signalbeschreibung ist die verbale Darstellung des Signalbildes oder des Signaltones.

(e)
Signalbild:

Das Signalbild umfasst die für ein sichtbares Signal festgelegten Formen,
Farben und Merkmale (z.B. Symbole, Buchstaben, Zahlen, etc.).

(f)
Signalton:

Der Signalton umfasst das hörbare Signal, das aus einem oder mehreren Tönen besteht,
für die die Dauer und, wenn erforderlich, auch die Tonhöhe festgelegt sind.

(g)
ortsfeste signaltechnische Einrichtungen

Ortsfeste signaltechnische Einrichtungen, die Signale nach a) zeigen, werden nach ihrer Funktion bezeichnet.

Es gibt zum Beispiel: - Hauptsignale -
- Vorsignale -
- Sperrsignale -
- Überwachungssignale
- Weichensignale -
- Abdrücksignale

(h)
weißes Licht/Zusatzlicht

Wenn es nicht Bestandteil eines Signals ist, wird ein weißes Licht verwendet als: