Signalbuch-Online
DS 301 und DV 301
Geltungsbereich DS 301:
Sollten einzelne Bestimmungen nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen,
Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern angewendet werden,
so ist bei der Bestimmung (in der Überschrift des Signals) der Vermerk "DS 301" angebracht.
Geltungsbereich DV 301:
Sollten einzelne Bestimmungen nur in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen angewendet werden, so ist
bei der Bestimmung (in der Überschrift des Signals) der Vermerk "DV 301" angebracht.
Warum ist das nicht einheitlich?
Wie vielleicht schon auffiel: Man kann grob sagen:
DS 301: Alte Bundesländer und
DV 301: neue Bundesländer
Nach der Wiedervereinigung wurden zwei Eisenbahnsysteme zusammengeführt, welche vorher völlig eigenständig funktionierten.
Da diese voneinander völlig unabhängig waren, wurden auf beiden Seiten eigene Signale, Bestimmungen und Bedeutungen ausgearbeitet.
Nachdem Deutschland wieder zusammengeführt wurde fing man langsam an auch die Eisenbahnsysteme zusammen zu führen.
Es gab zwei verschiedene Signalbücher, welche mittlerweile zu einem gemeinsamen Signalbuch zusammengefasst wurden.
Nach und nach werden Bestimmungen etc. angepasst und angeglichen.
Jedoch lässt es sich nicht vermeiden, dass sich bis zum heutigen Tag einige Unterschiede hartnäckig halten.
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