Signalbuch-Online
Nachtzeichen der Signale

(1)
Nachtzeichen der Formsignale

Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden.

Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall solange anzuwenden,
bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.

Unabhängig davon ist es zulässig, auch in anderen Fällen die Nachtzeichen insbesondere der Handsignale am Tage anzuwenden,
wenn dadurch die Signalaufnahme verbessert werden kann.

(2)
Ist das Nachtzeichen eines Formsignals vollständig oder teilweise erloschen, gilt das Tageszeichen.

(3)
Nachtbeleuchtung der Lichtsignale
An Lichtsignalen ist während der Dunkelheit die Nachtbeleuchtung anzuwenden.

Bei unsichtigem Wetter ist - soweit möglich - stets die Tagesbeleuchtung anzuwenden.