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Signal Ne 2 - Vorsignaltafel

(1)
Bedeutung

Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals.

(2)
Beschreibung

Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.




(3)
Dreibegriffiges Formsignal (DV 301)

Als Kennzeichnung des Standorts eines dreibegriffigen Formsignals im Geltungsbereich der DV 301 kann über der
Vorsignaltafel eine dreieckige, schwarz geränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt angebracht sein.




(4)
Aufstellung

Das Signal steht in der Regel unmittelbar vor einem Vorsignal. Vor einem Lichtvorsignal an einem Lichthauptsignal,
vor einem Lichthauptsignal, das zugleich Vorsignalfunktion besitzt und vor einem Vorsignalwiederholer ist es nicht aufgestellt.

(5)
Über dem Gleis

Bei einem über dem Gleis angebrachten Vorsignal befindet sich die Vorsignaltafel über oder unter dem Signal.

(6)
Vorsignaltafel alleinstehend

Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen:

(a)
Anstelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegsabstandes der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel.

(b)
Abweichender Standort des Vorsignals bei Bauzuständen

Als Hinweis auf ein Vorsignal, das sich abweichend der Regel an einem anderen Standort befindet,
wird das Signal Ne 2 aufgestellt, wenn Bauzustände dies erfordern. Das ist in der La oder bei NE-Bahnen in
einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben.

Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das

- unmittelbar links -
- in einem größeren Abstand rechts -
- ein Gleis weiter rechts -

vom befahrenen Gleis steht.

Ein unmittelbar links vom zugehörigne Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das

- entweder rechts -
- ein Gleis weiter rechts -

vom befahrenen Gleis steht. Das Signal wird nicht aufgestellt für Vorsignale am Standort von Hauptsignalen,
wenn für das Hauptsignal ein Signal Ne 4 aufgestellt ist.

(7)
Entfällt seit 13.12.2020

(8)
Beleuchtung

Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal Ne 2 rückstrahlend oder beleuchtet.

(9)
Verkürzter Vorsignalabstand

Ist der Abstand des Vorsignals oder der im Absatz 6b) aufgestellten Vorsignaltafel vom zugehörigen Signal um mehr als 5% kürzer
als der Bremsweg der Strecke,so trägt die Vorsignaltafel auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann es vor der Vorsignaltafel stehen.




Diese Kennzeichnung entfällt bei Vorsignalen, die mit einem weißen Zusatzlicht oder gemäß Absatz 10 und 11 Kekennzeichnet sind.

(10)
Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden zweibegriffigen
Formvorsignals oder Lichtvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht mit einem weißen Zusatzlicht oder nach
Absatz 9 gekennzeichnet ist, kann eine schwarz geränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen

Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, aufgestellt sein.




(11)
Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremsweges der Strecke stehenden dreibegriffigen
Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht gemäß Absatz 9 gekennzeichnet ist, ist eine schwarze
geränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden Winkeln, deren Spitzen durch einen Ring verdeckt sind und
darüber eine dreieckige, schwarz geränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt aufgestellt.



(12)
Vorsignalmastschild (DV 301)

Lichtvorsignale können im Geltungsbereich der DV 301 anstatt mit der Vorsignaltafel mit einem Vorsignalmastschild gekennzeichnet sein.
Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck. Das Mastschild ist rückstrahlend.



(13)
Lichthauptsignale mit Vorsignalfunktion

Lichthauptsignale, die zugleich Vorsignalfunktion besitzen, können zusätzlich zum weiß-rot-weißem Mastschild
mit dem Mastschild mit dem mit der Spitze nach unten weisenden gelben Dreieck gekennzeichnet sein.

Das Mastschild mit dem gelben Dreieck ist dann grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.