Signalbuch-Online
Allgemeine Bestimmungen für Signale
(1)
Beschreibung der Signale
Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend.
Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
(2)
zeitweilig betrieblich abgeschaltete Signale
Signale, die zeitweilig betrieblich abgeschaltet sind, zeigen an Stelle der sonst vorgesehenen Signalbilder
ein weißes Licht (Kennlicht).
Dies gilt nicht für das Überwachungssignal einer Rückfallweiche (Signal Ne 13, DV 301).
Bei den NE kann auf die Anwendung des Kennlichts verzichtet werden.
Ein Sperrsignal (Lichtsignal), das unmittelbar an einem Hauptsignal steht, ist dunkel, wenn das
Hauptsignal Fahrt zeigt oder an diesem das Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 gezeigt wird.
(3)
Standort der Signale
Ortsfeste Signale, sowie die die Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2 und Lf 3, das Schutzhaltsignal Sh 2 und die Signale El 3, El 4 und El 5
sind dem Gleis eindeutig zugeordnet, für das sie gelten.
a)
Sie befinden sich
- in der Regel unmittelbar rechts -
- auf zweigleisigen Strecken für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung auf der freien Strecke unmittelbar links -
neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören.
b)
Einfahrsignale befinden sich auf zweigleisigen Strecken für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung
unmittelbar links neben oder über dem Gleis, zu dem sie gehören.
c)
Die Bezeichnungen rechts und links sind im Sinne der Fahrtrichtung zu verstehen.
Ausnahmen
Bei den Eisenbahnen des Bundes werden ständige und vorübergehende Ausnahmen
zu dieser Bestimmung durch den Infrastrukturunternehmer bekannt gegeben.
örtliche Zusätze
Ständige Ausnahmen zu den Bestimmungen zu Signalstandorten werden im Fahrplan oder in den örtlichen Zusätzen bekannt gegeben.
Vorübergehende Ausnahmen werden in der "Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La)" bekannt gegeben.
(4)
Bremsweg der Strecke
Der Infrastrukturunternehmer legt den Bremsweg für jede Strecke fest und gibt ihn bekannt.
örtliche Zusätze
Der Bremsweg jeder Strecke ist bei den Eisenbahnen des Bundes in örtlichen Zusätzen angegeben.
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