Signalbuch-Online
Zuordnungstafel, (Signal So 20 [DV 301])
(1)
Zuordnungstafel
Das durch die Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal gilt für das Gleis, auf das die Spitze des Dreiecks weist.
(2)
Ein schwarzes Rechteck mit weißem Dreieck.
(3)
Das durch die Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal gilt für das Gleis, auf das die Spitze des Dreiecks weist.
(4)
Die Zuordnungstafel wird in Verbindung mit folgenden Signalen angewandt:
Signal Ts 1,
Signale Lf 1, Lf 2, Lf 3, Lf 4, Lf 5, Lf 6 und Lf 7,
Signale El 1v, El 1, El 2, El 3, El 4 und El 5,
Signale Ne 1, Ne 2, Ne 3, Ne 4, Ne 5 und Ne 7,
Signale Bü 0/1, Bü 4 und Bü 5,
Signale Bü 2 und Bü 3 (DS 301),
Signale So 1, So 14, So 15 und So 19 (jeweils DV 301),
Signal Pf 2 (DV 301).
Sollen die Signale für beide Gleise gültig sein, sind sie durch zwei Zuordnungstafeln zu kennzeichnen.
(5)
Die Zuordnungstafel ist über dem zu kennzeichnenden Signal - bei Signalen Bü 0/1 über dem Mastschild - angebracht.
Ist das durch Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal zusätzlich durch einen oder durch mehrere Richtungspfeile ergänzt,
sind die Richtungspfeile unterhalb des zu kennzeichnenden Signals angebracht.
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