Fernüberwachte Bahnübergänge (Fü-Anlagen)

Anders als bei den Lo-Anlagen erhält der Triebfahrzeugführer bei den Fü-Anlagen nach dem Befahren
des Einschaltkontaktes keine Rückmeldung über den Zustand der Anlage.
Er erkennt ein Fü-Anlage nur an der Merkatafel (in den neuen Bundesländern Merkpfahl - So14).
Die Merktafel markiert den Beginn der Einschaltstrecke.



Liegt an dem Bahnübergang eine Störung vor, so läuft sie beim zuständigen Fahrdienstleiter auf.
Der Fahrdienstleiter verständigt dann den Triebfahrzeugführer und übermittelt ihm einen schriftlichen Befehl.
Der Befehl besagt, dass der Triebfahrzeugführer vor dem Bahnübergang zu halten hat und diesen örtlich nachsichern muss.
Befindet sich beim Einlaufen einer Störung auf dem Abschnitt bereits ein Zug, so schaltet die Anlage automatisch ein und bleibt eingeschaltet.

Außerdem muss der Bahnübergang durch den Triebfahrzeugführer örtlich nachgesichert werden, wenn...
...in der Einschaltstrecke gehalten wurde.
...wenn in der Einschaltstrecke langsamer als 20 km/h gefahren wurde.


Funktionsweise eine Fü-Anlage:



Ein Zug befährt den Einschaltkontakt und schaltet die Anlage ein.





Nach dem Befahren kehrt die Anlage in die Grundstellung zurück.