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Lokführerüberwachte Bahnübergänge im Bereich der DV 301.
Die lokführerüberwachten Bahnübergänge im Bereich der DV 301 funktionieren vom Grundsatz her wie die Lo-Bü im Bereich der DS 301. Die Bü-Anlage wird durch ein Gleisschaltmittel zugbewirkt eingeschaltet und der Triebfahrzeugführer muss ein Überwachungssignal (Üs) beachten. Dennoch gibt es einige Abweichungen, die wir uns hier einmal genauer ansehen möchten. Angekündigt wird dem Triebfahrzeugführer eine solcher Bü mit dem Signal So 15, der "Warntafel". Bedeutung: Überwachungssignal beachten. Das Signal So 15 kennzeichnet auch gleichzeitig den Einschaltpunkt von Blinklichtern, wenn das Signal So 14 nicht aufgestellt ist. (1) Schauen wir uns nun die Funktionsweise einer solchen Anlage mal genauer an. Ein Zug nähert sich dem Bahnübergang. Der Zug passiert die Warntafel (So 15) und schaltet dort in unserem Beispiel auch die Anlage ein. Am Standort des Überwachungssignals hat der Triebfahrzeugführer zu prüfen, ob das Signal Bü 1 leuchtet. Ist dies der Fall, darf der Bahnübergang befahren werden. Anschließend kehrt die Anlage in die Grundstellung zurück. Erhält der Triebfahrzeugführer am Überwachungssignal das Signalbild Bü 0 - "Halt vor dem Bahnübergang", muss vor dem Bü gehalten und dieser gesichert werden. (2) Mehrere Bahnübergänge Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, sind am Überwachungssignal zwei Mastschilder angebracht. Zudem ist die entsprechende Anzahl der Bahnübergänge anstelle des oberen schwarzen Streifens auf der Warntafel als schwarze Zahl dargestellt; dies gilt nicht bei einer Ankündigung mit Ankünde- und Kennzeichentafeln. Hinweis: Mittlerweile ist die Anzahl bei derartigen Anlagen auf zwei Bahnübergänge begrenzt. Deswegen ist in diesem Fall auch oftmals ein "normales" So 15 ohne schwarze Ziffer zu finden. Die Kennzeichnung erfolgt dann lediglich durch die beiden Mastschilder am Überwachungssignal. Zeigt das Überwachungssignal in diesem Fall Bü 0 - "Halt vor dem Bahnübergang", sind die betrieblichen Handlungen für jeden Bü anzuwenden. (3) Lo-Bü am Gegengleis Bei lokführerüberwachten Anlagen am Gegengleis gibt es zwei gängige Sicherungsvarianten: 1. Strecken, auf denen planmäßig im Gegengleis gefahren werden kann oder 2. Strecken, auf denen nicht planmäßig im Gegengleis gefahren werden kann. Zu 1: Bei Strecken, auf denen planmäßig signalisiert durch das Gegengleis gefahren werden kann, sind in der Regel die Lo-Anlagen wie am Regelgleis ausgeführt. Zu 2: Bei Strecken, auf denen nicht planmäßig im Gegengleis gefahren werden kann, wurde meist auf die Aufstellung eines Überwachungssignals verzichtet. In diesem Fall steht mindestens 200 Meter, höchtens jedoch 350 Meter vor dem betreffenden Bahnübergang das Signal Pf 2. Die Sicherung des Bahnübergangs wird hierbei ganz normal über ein Gleisschaltmittel eingeschaltet. Da hier dem Triebfahrzeugführer aber keine signaltechnische Rückmeldung gegeben werden kann, muss zusätzlich vor dem Bahnübergang gemäß dem Pf 2 das Signal Zp 1 gegeben werden. Nach dem Befahren kehrt die Anlage wieder in die Grundstellung zurück. (4) Halt innerhalb der "Einschaltstrecke" Hier gibt's im Vergleich zum Bereich der DS 301 den größten Unterschied: Kommt der Zug außerplanmäßig nach dem Einschalten der Bü-Sicherung innerhalb der "Einschaltstrecke" zum Stehen, muss der Bahnübergang nicht erneut gesichert werden. Die Fahrt kann in dem Fall dann ohne weitere Maßnahmen fortgesetzt werden. Hintergrund: Im Bereich der DV 301 kennt man die "Einschaltstrecke" nicht so wie im Bereich der DS 301. Die Bahnübergänge verfügen dort über keine Grundstellerzeit, somit ist ein Nachsichern nicht erforderlich. Die Regelungen zum Nachsichern beim Halt innerhalb der Einschaltstrecke beziehen sich rein auf die Signale Bü 2 und Bü 3. (5) Besonderheit mit Merkpfahl und Warntafel Bei Anlagen, die mit Merkpfahl (So 14) und Warntafel (So 15) ausgerüstet sind, liegt der 1000Hz-Magnet bereits an der Warntafel und nicht am Überwachungssignal. Der Triebfahrzeugführer hat am Standort des Signals So 15 zu prüfen, ob das Signal Bü 1 leuchtet. Ist dies nicht der Fall, hat somit bereits hier die Quittierung mittels PZB-Wachsam zu erfolgen. |