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Signalbuch-Online
Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal (1) Bedeutung Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten. (2) Beschreibung Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weißumrandete dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. (3) Beleuchtung Das Signal Lf 6 ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend. (4) Aufstellung Das Signal Lf 6 ist aufgestellt, wenn ab dem Signal Lf 7 eine verminderte Geschwindigkeit zugelassen ist. Es steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Signal Lf 7; auf Nebenbahnen vor Bahnübergängen steht es in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand vor dem Signal Lf 7. Auf diesen verkürzten Abstand ist dann im Fahrplan oder in einer schriftlichen Anweisung hingewiesen. Außerdem darf bei Eisenbahnen des Bundes der Eisenbahninfrastrukturunternehmer - bei den NE der Betriebsleiter - in zwingenden Fällen zulassen, dass das Signal Lf 6 auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand mindestens dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der verkürzte Abstand ist dann im Fahrplan oder in einer schriftlichen Anweisung bekannt gegeben. (5) Kennzahlen Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet. (6) Richtungspfeil Beginnt die mit Signal Lf 6 angekündigte Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 6 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Bei einem rückstrahlenden Signal ist auch der Richtungspfeil rückstrahlend. (7) Bekanntgabe Züge werden durch den Fahrplan oder schriftliche Anweisungen verständigt, für welche Richtung das Signal gilt. örtliche Zusätze Die Richtung ist in örtlichen Zusätzen angegeben. (8) Nebenbahn Auf Nebenbahnen - ausgenommen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Bahnübergängen - kann das Signal Lf 6 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde entfallen, wenn ein sonstiger durch die Gestaltung der Bahnanlagen geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist. Dieser geeignete Anhalt ist dann im Fahplan bekannt gegeben. (9) Verweis zum Fachthema "Langsamfahrstellen"
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